mit dem Betreten der Einrichtung kommt kein Vertragsverhältnis über entgeltliche sexuelle Leistungen mit dem Unternehmen zustande.
Das Unternehmen bietet nicht die Gelegenheit zur Inanspruchnahme prostitutiver Leistungen. Bei den sich in der Einrichtung aufhaltenden Damen handelt es sich um selbständige freiberufliche Mitarbeiterinnen, die ihre Leistungen, so wie die Preise selbst bestimmen und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewerben und anbieten. Der Vertrag über sexuelle Leistungen kommt ausschließlich mit den Damen zustande.
Das Massagestudio ist in die Leistungsbeziehung mit den Damen in keiner Weise eingebunden und kann hierauf keinen Einfluss nehmen.
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